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Die Astoria Reisebüro GmbH tritt bei den hier angebotenen Reisen als Vermittler der Reise auf. In allen Fällen gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter (Reedereien).
Bitte wählen Sie die gewünschte Reederei, um deren AGB einzusehen:
Die Buchung von Reiseleistungen aus dem Katalog DIE BERLIN der FTI Cruises GmbH (im folgenden FTI) erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Reisebestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.
2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf dem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiff ung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befi nden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiff ung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.
3. Bezahlung des Reisepreises / Versicherungsschutz / Rücktritt
(1) Mit der Reisebestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die zu nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 15) ist sofort nach Erhalt der Reisebestätigung nebst Sich erungsschein fällig zahlbar. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Konto verbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei FTI.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) zu verlangen.
4. Leistungen / Leistungs- / Preisänderung / Nebenabreden
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reise bestätigung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.
(2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröff entlich ung der Ausschreibung verfügbar ist.
(3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafen gebühren) Rechnung zu tragen. Im Fall einer einzelplatz- oder personenbezogenen Erhöhung wird der konkrete Erhöhungsbetrag weiterbelastet, im Fall einer Erhöhung pro Beförderungsmittel wird der einzelplatz- bzw. personen bezogene Erhöhungsbetrag durch die Anzahl der Sitzplätze ermittelt und weiterbelastet. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt und die Erhöhung vor Vertragsschluss nicht erfolgt noch bekannt noch vorhersehbar war. Die Preiserhöhung bemisst sich nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung im Vergleich zum Zeitpunkt des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.
(4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren.
(5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer 4 (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 4. (4)) ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen.
(6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Reisebestätigung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
5. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Die mit der Reisebestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 4 (4). Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbstverantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visumserteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
7. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
8. Ersatzperson
FTI berechnet € 30,- pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
9. Rücktritt
(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/ Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i
(3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage ab/bis Hafen ohne An-/Abreise bzw. Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage mit Anschlussaufenthalt Hotel ohne An-/Abreise
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 09. – 07. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 06. – 03. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage ab/bis Hafen inkl. An-/Abreise mit Charteroder flexibel umbuchbarem Linienflug bzw.
Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage mit Anschlussaufenthalt Hotel inkl. An-/Abreise mit Charter- oder flexibel umbuchbarem Linienflug.
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 09. – 07. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 06. – 03. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 2. Tag vor Reisebeginn 85% des Reisepreises.
Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage ab/bis Hafen inkl. An-/Abreise mit Bus oder nicht flexibel umbuchbarem Linienflug bzw.
Pauschalarrangement Kreuzfahrtpassage mit Anschlussaufenthalt Hotel inkl. An-/Abreise mit Bus oder nicht fl exibel umbuchbarem Linienflug
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 45%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 70%
ab 09. – 07. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 06. – 03. Tag vor Reisebeginn 85%
ab 2. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
Mietwagen: Bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten pauschalierten Stornosätze.
Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Storno kosten in Höhe von bis zu 100 % entstehen können.
(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruch nahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten.
10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaff en werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 13 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12. Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle FTI ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsver fahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
13. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
14. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
15. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reise preises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlungfällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
16. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.
17. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.
18. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufl eute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Vertragspartner:
FTI Cruises GmbH,
Landsberger Str. 88, 80339 München
AG München, HRB 186982
Stand: 02 / 2018